Steuerfreier Sachbezug

Steuerfreier Sachbezug - Informationen von unserem Kooperationspartner EDENRED

Gutscheine und Gutscheinkarten für Mitarbeiter rechtssicher auszahlen

Ein Sachbezug ist eine Zuwendung des Arbeitgebers, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt wird, sondern in Form einer Sachleistung. Es gibt sowohl steuerbegünstigte (z.B. Firmenwagen) als auch komplett steuerfreie Sachbezüge. 

Auf dieser Seite fassen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammen, die Sie zum monatlich steuerfreien Sachbezug in Höhe von 44 Euro und zum Sachbezug für persönliche Anlässe wissen sollten. 

  

Der steuerfreie 44 Euro Sachbezug

  • 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Kaufkraft steigern und Lohnnebenkosten sparen:

 Bis zu einer Freigrenze von 44 Euro dürfen Unternehmen jedem Mitarbeiter pro Monat eine Sachleistung gewähren. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zahlen dafür Steuern- und Sozialabgaben. Für den Mitarbeiter stellt das ein Plus von bis zu 528 Euro im Jahr dar. Beispiele für Sachlösungen sind Gutscheinkarten, Tankgutscheine und Einkaufsgutscheine. Unsere Ticket Plus® Gutscheinkarte bringt den Vorteil, dass der Arbeitnehmer die "ausgezahlten" Beträge ansparen kann.

+++ Wichtig ist ein neues Detail, um das § 8 EStG im November 2019 ergänzt wurde.
Das Gesetz orientiert sich nun an Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Das bedeutet: Gutscheinkarten gelten ab dem 01.01.2020 nur dann als Sachbezug, wenn ihre Einlösung regional (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a), auf eine bestimmte Produktkategorie (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b) oder durch ein vertraglich angeschlossenes Akzeptanzpartnernetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c) beschränkt ist.   

Das sollten Sie zum Sachbezug wissen

  • Der Wert von 44 Euro stellt eine Freigrenze Überschreiten Sie als Arbeitgeber diesen Wert, wird der komplette Betrag steuerpflichtig. 
  • Ihr Mitarbeiter muss die Beträge nicht im gleichen Monat ausgeben. Er darf ansparen und kann sich so später einen größeren Wunsch erfüllen (Zuflussprinzip).
  • Als Arbeitgeber müssen Sie gewährleisten können,
    dass kein Bargeschäftstattfinden kann.
  • Die Sachbezugslösung darf ab 01.01.2020 nur in einemvertraglich angeschlossenen Akzeptanzpartnernetzwerk eingelöst werden. 
  • Von den steuerfreien Sachzuwendungen dürfen alle Mitarbeiter zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn profitieren, auch Minijobber und 450-Euro-Kräfte.
  • Zum monatlichen Sachbezug von 44 Euro haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, steuerfrei Geschenke für Ihre Mitarbeiter zu persönlichen Anlässen auszugeben.