Der Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung im Konzept der Vermögensplanung stellt sich immer mehr in den Mittelpunkt. Die Steuer- und Sozialversicherungsfreit in der Ansparphase aus dem Bruttolohn ermöglichen mehr finanziellen Freiraum und ergeben somit eine höhere Wahrscheinlichkeit, das gesteckte Versorgungsziel zu erreichen.
Der derzeitige Wandel hinsichtlich der Einstellung und Meinung von Unternehme(r)n zu den Durchführungswegen betrieblicher Altersversorgung, stellt somit neue und höhere Anforderungen an Dienstleister, die Unternehmen bei der Einrichtung betrieblicher Versorgungswerke unterstützen.
Die richtige Wahl des Durchführungswegs zur Entgeltumwandlung stellt Unternehmen regelmäßig vor neue Herausforderungen.
Das Unternehmen bietet dem Mitarbeiter durch Vereinbarung die Möglichkeit zur Teilnahme am Versorgungswerk durch Entgeltumwandlung an.
Die Entgeltumwandlungsbeträge werden dem Versorgungskonto mit einer laufenden Garantieverzinsung ohne Kostenabzug zugeordnet. Der Versorgungsberechtigte wird jährlich über die erworbenen Anwartschaften informiert.
Flexible Beitragszahlungsmöglichkeiten, Übertragungen von Resturlaub, Überstunden und/oder Tantiemen lassen das Versorgungswerk zu einem zentralen Mitarbeiterbindungs- und gewinnungsinstrument werden.