Steuerfrei bis zu einer Höhe von 60 Euro

Steuerfreie Aufmerksamkeiten


In Deutschland haben Arbeitgeber die Möglichkeit ihren Angestellten zu persönlichen Anlässen steuerfreie Sachzuwendungen zukommen zu lassen. Diese dürfen lediglich die Freigrenze in Höhe von 60 Euro pro Anlass nicht übersteigen.

Die Freigrenze in Höhe von 60 Euro (R. 19.6, Abs. 1 LStR) ist kein Jahresbetrag. Sie dürfen dem betreffenden Arbeitnehmer mehrfach im Jahr zu festgelegten, persönlichen Anlässen ein Geschenk überreichen.

Bei diesen Anlässen bleiben Geschenke an Arbeitnehmer steuerfrei

Mehr erfahren ...Geschenke an Arbeitnehmer

Die Ausgangslage

Die Arbeits- bzw. Lohnnebenkosten in Deutschland liegen auf sehr hohem Niveau.
Durch die Reduzierung der Effektivkosten lassen sich die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ideal verbinden und bringen Gewinn für beide Seiten.


Das Ziel ist

durch intelligentes Koordinieren und individualisiertes Umsetzen von Gestaltungsmöglichkeiten der Steuer- und Sozialgesetzgebung, die Personalkosten für Ihr Unternehmen spürbar zu senken und dabei den Nettolohn der Arbeitnehmer zu erhöhen.


Die Lösung ...

Mehr erfahren ...Entgeltoptimierung

Steuerfreier Sachbezug - Informationen von unserem Kooperationspartner EDENRED

Gutscheine und Gutscheinkarten für Mitarbeiter rechtssicher auszahlen

Ein Sachbezug ist eine Zuwendung des Arbeitgebers, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt wird, sondern in Form einer Sachleistung. Es gibt sowohl steuerbegünstigte (z.B. Firmenwagen) als auch komplett steuerfreie Sachbezüge. 

Auf dieser Seite fassen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammen, die Sie zum monatlich steuerfreien Sachbezug in Höhe von 44 Euro und zum Sachbezug für persönliche Anlässe wissen sollten. 

  

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