Geschenke an Arbeitnehmer

Steuerfrei bis zu einer Höhe von 60 Euro

Steuerfreie Aufmerksamkeiten


In Deutschland haben Arbeitgeber die Möglichkeit ihren Angestellten zu persönlichen Anlässen steuerfreie Sachzuwendungen zukommen zu lassen. Diese dürfen lediglich die Freigrenze in Höhe von 60 Euro pro Anlass nicht übersteigen.

Die Freigrenze in Höhe von 60 Euro (R. 19.6, Abs. 1 LStR) ist kein Jahresbetrag. Sie dürfen dem betreffenden Arbeitnehmer mehrfach im Jahr zu festgelegten, persönlichen Anlässen ein Geschenk überreichen.

Bei diesen Anlässen bleiben Geschenke an Arbeitnehmer steuerfrei

Eine Zuwendung an Mitarbeiter bleibt nur dann steuerfrei, wenn sie zu einem dieser persönlichen Anlässe des Mitarbeiters verschenkt wird. 

Arbeitsumfeld

Partnerschaften

Familie/Kinder

  • Geburtstag
  • Bestandene (Azubi-)Prüfung 
  • Dienstjubiläum
  • Pensionierung
  • Beförderung
  • Verlobung
  • Hochzeit
  • Silberhochzeit
  • Goldhochzeit
  • Geburt eines Kindes
  • Taufe
  • Einschulung/Schulabschluss
  • Kommunion
  • Konfirmation/Firmung

Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter:
Das müssen Sie beachten 

Damit das Geburtstagsgeschenk für Ihren Mitarbeiter steuerfrei bleibt, müssen Sie wenige Regeln beachten.

  • Der Wert von 60 Euro stellt eine Freigrenze Überschreiten Sie als Arbeitgeber diesen Wert, wird der komplette Betrag steuerpflichtig. 
  • Feiertage wie Weihnachten oder Ostern sowie Firmenjubiläen gehören nicht zu den persönlichen Anlässen und sind daher nicht im Rahmen des 60 Euro Sachbezugs steuerbegünstigt! 
  • Weihnachtsgeschenke können trotzdem steuerfrei bleiben - auf einer Weihnachtsfeier im Rahmen des 110 Euro Freibetrags oder mit dem 44 Euro Sachbezug für Dezember. 
  • Der Sachbezug für Geschenke darf zusätzlich zum regelmäßigen, 44 Euro Sachbezug genutzt werden.
  • +++ Wichtig ist ein neues Detail, um das § 8 EStG im November 2019 ergänzt wurde. Das Gesetz orientiert sich nun an Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Das bedeutet: Gutscheinkarten gelten ab dem 01.01.2020 nur dann als Sachbezug, wenn ihre Einlösung regional (§2 Abs. 1 Nr. 10a), auf eine bestimmte Produktkategorie (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b) oder durch ein vertraglich angeschlossenes Akzeptanzpartnernetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c) beschränkt ist.

Ipsos-Studie bestätigt:

Präsente für Mitarbeiter wirken sich positiv auf die Attraktivität
eines Arbeitgebers aus (60 Prozent). 

Aber welche Geschenke eignen sich am besten?
Ein Blumenstrauß, eine Flasche Wein oder Pralinen treffen nicht immer den Geschmack. Überreichen Sie als Arbeitgeber lieber etwas, das Ihren Mitarbeitern in Gedanken bleibt und wovon sie länger etwas haben. 

- 44 EURO Sachbezug

- 110 EURO Weihnachtsgeschenk

- 60 EURO persönlicher Anlass